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Rathausnews

Hier finden Sie die wichtigsten Nachrichten rund ums Rathaus

Probealarm 12.03.2026

Stellungnahme der Gemeinde Bergen zum Wasserrechtsverfahren „Adelholzener Alpenquellen GmbH“ – Brunnen A1–A6

Informationen zur Grundsteuer und Anzeigepflicht von Veränderungen in der Bemessungsgrundlage

Rund um den Jahreswechsel erreichen das Finanzamt Traunstein vermehrt Anfragen, insbesondere zu den Zurechnungsfortschreibungen zum 01.01.2026. 

Um alle Gemeinden des Landkreises Traunstein auf den gleichen Informationsstand zu bringen, hat das Finanzamt Traunstein die Antworten auf wesentliche Fragen zusammengefasst und bittet darum von weiteren Einzelabfragen abzusehen. 

Die Antworten des Finanzamts TS und wichtige Informationen rund um die Grundsteuer finden Sie in diesem Artikel und im Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern.


 

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet
– der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung
ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung
und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.
Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass
politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden
können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im
Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa
65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft
zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen
dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen
der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ
hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung
von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen
und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen
Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme
am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser
Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe
über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen
Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich
zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte
ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können
entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet
werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte
im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend
geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember
statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer
Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz
Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich
für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter
Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich
ist.

Hinweise:
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Groß-inventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zen-sus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Ge-bäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig aus-gewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

http://www.statistik.bayern.de Das Bayerische Landesamt für Statistik ist der zentrale Informationsdienst-leister für die amtliche Statistik in Bayern mit Sitz in Fürth und Schweinfurt. Zu seinen Hauptaufgaben ge-hören vor allem die Erhebung und Aufbereitung gesetzlich angeordneter Statistiken.


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 8.3.2026 gesucht!

Die Kommunalwahlen werden am Sonntag, den 08. März 2026 stattfinden. Für einen reibungslosen und ordnungsmäßen Ablauf der Wahl werden engagierte Wahlhelferinnen und -helfer benötigt.

Wenn Sie Zeit und Interesse haben, das Wahlgeschehen einmal von der Seite des Wahlbüros aus zu betrachten und einen Einblick in die offiziellen Abläufe einer Wahl zu erhalten, dann melden Sie sich als Wahlhelferinnen und -helfer im jeweiligen Vorzimmer der Bürgermeister

Als Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Einsatz wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100 € festgelegt. Brotzeit und Getränke stehen selbstverständlich am Wahltag für alle Helfenden zur Verfügung.

Mehr Informationen finden Sie hier


 

Winterdienst

Wenn der erste Schnee fällt, stellt sich schnell die Frage, wer für die Räumung verantwortlich ist?!

Die wichtigsten Informationen rund um den Winterdienst der Gemeinden und die Pflichten als Eigentümer finden Sie hier


 

Ab 2026: Sozialer Fahrdienst und Markfahrten in den Gemeinden Bergen und Vachendorf

Die Gemeinden Bergen und Vachendorf möchten mit Unterstützung der Sozialen Bürgerhilfe Bergen-Vachendorf e.V. ab 2026 einen Sozialen Fahrdienst für Ihre Bürgerinnen und Bürger anbieten. Der Fahrdienst richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht selbst fahren können, aber zu Ärzten, Behörden oder zum Einkaufen müssen. Abgerundet wird das Angebot durch die Initiative Marktfahrten des Bergener CarSharing Vereins "mitanand mobil". Der Verein plant ab 2026, jeden Mittwoch Marktfahrten nach Traunstein mit dem Kleinbus durchzuführen.

Aktuell werden ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer für den Helferkreis der beiden Projekte gesucht! Wenn Sie sich gerne ehrenamtlich engagieren möchten und sich vorstellen können, einzelne Fahrten zu übernehmen, dann melden Sie sich unverbindlich unter der 01520 800 50 50 oder über die Homepage www.sozialer-fahrdienst.de.

Mehr Informationen finden Sie hier!


 

Wunschbaumaktion in Bergen und Vachendorf

Weihnachten – das ist die Zeit der Wünsche und der leuchtenden (Kinder)Augen. Doch auch bei uns gibt es Menschen, die in finanzielle oder persönliche Notlagen geraten und für die das besonders in der Weihnachtszeit spürbar ist. Dieser Umstand ist oftmals so schambesetzt, dass er verschwiegen wird. Diese Menschen brauchen demnach nicht nur unser Mitgefühl, sondern vor allem unsere Hilfe und Unterstützung.

Die Soziale Bürgerhilfe Bergen-Vachendorf e.V. möchte daher in diesem Jahr eine Wunschbaumaktion in Bergen und Vachendorf starten und damit Wünsche und Wunscherfüller zusammenbringen!

Wie das funktioniert, lesen Sie hier.


 

 

Gemeinde Bergen plant Sanierung der Endweg-Brücke im Weißachental in zwei Schritten

Die Brücke am Endweg, oder auch Lichthäusl-Brücke genannt, im Bergener Weißachental ist sanierungsbedürftig. Die Gemeinde Bergen hat sich daher für eine Sanierung der Endweg-Brücke entschlossen. Diese erfolgt in zwei Schritten:

Noch in diesem Herbst wird eine Einschleifung vorgenommen, sodass größere Fahrzeuge ohne Rangiermanöver in die Brücke einbiegen können.

Im kommenden Frühjahr erfolgt dann die eigentliche Instandsetzung der Brücke, die im Zuge dessen auch um einen Meter verbreitert wird. 

Die Gemeinde erhofft sich durch die Sanierung einen erheblichen Sicherheitsgewinn und bittet, etwaige Einschränkungen während der Baustellenphase zu entschuldigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Alle Details finden Sie in folgendem Artikel.


 

Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen

Der aktuelle Mix aus Sonne und Regen lässt Bäume, Hecken und Sträucher wachsen.

Die Gemeinden Bergen und Vachendorf möchten freundlich daran erinnern, dass Grundstückseigentümer gemäß des Bay. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet sind, Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden, sofern diese die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Im folgenden Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen, was Sie bei Form- und Pflegeschnitten beachten müssen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


 

FFH-Artenmonitoring 2025 - 2028

Breitbandausbau in Bergen und Vachendorf

Seit dem 18.02.2025 ist es vertraglich beschlossene Sache: Die VG Bergen geht den Weg des Glaserfaserausbaus mit der Firma AVACOMM Systems GmbH und folgt damit den anderen Ökomodellgemeinden. 

Doch was ist eigentlich Glasfaser? Warum ist der Ausbau unumgänglich? Und wie geht es jetzt weiter?

Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier!


 

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