Gästebefragung

Amtliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen zu Widmungen, Satzungsänderungen, etc.

Europawahl am 09.06.2024 - EU-Bürger Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Am 09. Juni 2024 findet in Deutschland die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie in der Gemeindeverwaltung Bergen, Hochfellnstr. 14, 83346 Bergen

  • bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

oder im Rathaus der Gemeinde Bergen, Zimmer 01 oder 02

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter https://verwaltung.bund.de/


 

Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan setzt das Betriebskonzept „Adelholzener Alpenquellen 2040“ planungsrechtlich um. Das Konzept zeigt die Entwicklungs- und Modernisierungsstufen der kommenden Jahrzehnte auf und ermöglicht eine skalierbare Entwicklung des Betriebs je nach tatsächlicher Entwicklung. Ziel ist es, den Betrieb des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig durch den Einsatz hochmoderner Technik so ökologisch und nachhaltig wie möglich zu arbeiten. Der Standort soll dabei autark und klimaneutral aus eigener Kraft sein.  Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für den potentiellen Endausbau und überschreibt den in diesem Bereich bestehenden Bebauungsplan und die zugehörigen Änderungen. 

 

Die Gemeinde verfolgt das Ziel, bestehende wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Die Planung dient damit der langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes und dessen Entwicklungs-möglichkeiten und damit auch der Sicherung und Stärkung der Wirtschaftskraft nicht nur in der Gemeinde, sondern auch in der Region.

Ein Umbau und eine Nachverdichtung nur im bestehenden Betriebsgelände ist nicht sinnvoll umsetzbar. Da der Betrieb an das natürliche Vorkommen des Mineralwassers gebunden ist, ist auch eine Verlagerung an einen alternativen Standort nicht zielführend.

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt südöstlich von Bergen an der Gemeindegrenze zwischen Bergen und Siegsdorf im Ortsteil Bad Adelholzen an der St.-Primus-Straße. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Flurnummern 460, 460/1, 462, 462/1, 462/2, 462/3, 463 und 463/1 Gemarkung Bergen und die Grundstücke der Flurnummern 781 T, 781/5 und 781/6 der Gemarkung Holzhausen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen. Ausgleichsflächen zur Planung werden innerhalb des Geltungsbereiches nachgewiesen.
Der Betrieb der „Adelholzener Alpenquellen“ liegt in Teilen auf Flächen der Gemeinde Siegsdorf. Wir verweisen an dieser Stelle auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Siegsdorf zum parallel geführten Verfahren. Auf dem Gemeindegebiet Bergen hat das Planungsgebiet eine Größe von ca. 11,719 ha.

Der Lageplan vom 25.01.2024, welcher die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes enthält, ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses

Das Verfahren wird nun mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fortgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel.

Der Planentwurf in der Fassung vom 25.01.2024 wird mit der Begründung und den ergänzenden Unterlagen vom 02.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024 im Rathaus Bergen, Hochfellnstraße 14, Zi.-Nr. 17, öffentlich ausgelegt. Weiterhin können die Unterlagen auf der gemeindlichen Homepage unter www.bergen-chiemgau.de unter der Rubrik „Rathaus, Wirtschaftliches/Bauen, Bauleitplanung, Änderungen „Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Adelholzen“, eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist haben Sie Gelegenheit sich über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung zu informieren, sich diese durch Vertreter der Gemeinde erörtern zu lassen, sowie sich zur Planung zu äußern.

Stellungnahmen sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch, per Mail an schultes@bergen-chiemgau.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege, in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde im Rathaus Bergen, Hochfellnstraße 14, Zi.-Nr. 17 öffentlich aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

gez.
Stefan Schneider
1. Bürgermeister


Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bergen

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeinde Bergen besitzt seit 08.10.1987 einen wirksamen Flächennutzungsplan. Dieser soll nun im Bereich des „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes beruht auf dem Betriebskonzept „Adelholzener Alpenquellen 2040“, welches die Entwicklungs- und Modernisierungsstufen der kommenden Jahrzehnte aufzeigt und eine skalierbare Entwicklung des Betriebs je nach tatsächlicher Entwicklung ermöglicht. Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtliche Grundlage für den potentiellen Endausbau. 

Die Gemeinde verfolgt das Ziel, bestehende wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Die Planung dient damit der langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes und dessen Entwicklungs-möglichkeiten und damit auch der Sicherung und Stärkung der Wirtschaftskraft nicht nur in der Gemeinde, sondern auch in der Region.

Ein Umbau und eine Nachverdichtung nur im bestehenden Betriebsgelände ist nicht sinnvoll umsetzbar. Da der Betrieb an das natürliche Vorkommen des Mineralwassers gebunden ist, ist auch eine Verlagerung an einen alternativen Standort nicht zielführend.

Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt östlich von Bergen an der Gemeindegrenze zwischen Bergen und Siegsdorf im Ortsteil Bad Adelholzen an der St.-Primus-Straße. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.
Der Betrieb der „Adelholzener Alpenquellen“ liegt in Teilen auf Flächen der Gemeinde Siegsdorf. Wir verweisen an dieser Stelle auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Siegsdorf zum parallel geführten Verfahren. Auf dem Gemeindegebiet Bergen hat das Planungsgebiet eine Größe von ca. 11,5 ha..

Der Planentwurf in der Fassung vom 25.01.2024 wird mit der Begründung und den ergänzenden Unterlagen vom 02.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024 im Rathaus Bergen, Hochfellnstraße 14, Zi.-Nr. 17, öffentlich ausgelegt. Weiterhin können die Unterlagen auf der gemeindlichen Homepage unter www.bergen-chiemgau.de unter der Rubrik „Rathaus, Wirtschaftliches/Bauen, Bauleitplanung, Änderungen „Änderung des Flächennutzungsplans Adelholzener Alpenquellen“, eingesehen werden.

Das Verfahren wird nun mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fortgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel.

Während der Veröffentlichungsfrist haben Sie Gelegenheit sich über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung zu informieren, sich diese durch Vertreter der Gemeinde erörtern zu lassen, sowie sich zur Planung zu äußern.

Stellungnahmen sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch, per Mail an schultes@bergen-chiemgau.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege, in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde im Rathaus Bergen, Hochfellnstraße 14, Zi.-Nr. 17 öffentlich aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

gez.
Stefan Schneider
1. Bürgermeister


auch interessant...

Formular Service

zum Download

Satzungen & Verordnungen

zum Download

Bauleitplanung

zum Download

Stellenausschreibung

Mehr erfahren

Was Erledige ich wo?

Mehr erfahren