Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
im Jahr 2018 findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die relevanten rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Aufruf.
Sie können Ihre Bewerbung bzw. Ihren Vorschlag / Ihre Vorschläge bis zum Datum
01.03.2018
schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben:
Ort, Anschrift, genau Bezeichnung des Gebäudes, Stockwerk, ggf. Zimmernummer
Verwaltungsgemeinschaft Bergen, Hochfellnstr. 14, 83346 Bergen, Zi.Nr. 07/EG, z.Hd. Frau Buchner-Jörg
Bei Bewerbungen bzw. bei Vorschlägen anderer geeigneter Personen benötigen wir folgende Angaben:
Familienname, falls abweichend: Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Ausland: auch Staat), Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort mit Straße und Hausnummer.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen persönlich, oder unter der Rufnummer 08662/4885-21 zur Verfügung.
Auszug aus der Schöffenbekanntmachung