Was erledige ich Wo ?

Einwohnermeldeamt

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten
bei der Meldebehörde


Die Meldebehörde hat personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu erfassen, um deren Identität und Wohnadressen fest-stellen und nachweisen zu können.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Verwaltungsgemeinschaft Bergen. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Bundesmelde-gesetz, dem Bayerischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz und der Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten.

Die Meldebehörden dürfen nur nach Maßgabe dieser Gesetze oder sonstiger Rechtsvor-schriften Melderegisterauskünfte an Private erteilen oder an öffentliche Stellen übermitteln. Gegen bestimmte Melderegisterauskünfte (z.B. Melderegisterauskünfte an Adressbuchver-lage) gibt es ein Widerspruchsrecht. Nähere Informationen hierzu können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

Die Meldebehörde haben nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners die gespeicherten Daten der Einwohner für die Dauer von 50 Jahren aufzubewahren. Für einen Teil der Daten gilt eine Löschfrist von 30 Tagen nach Wegzug oder Tod des Ein-wohners.

Den Datenschutzbeauftragten der Verwaltungsgemeinschaft Bergen erreichen Sie unter 08662/4885 – 33. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.


Information bei bayern.de

Zugeordnete Mitarbeiter



Wichtige Nachrichten

Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
die DB Netz AG beabsichtigt unvermeidbare Arbeiten zur Oberleitungserneuerung (u.a. Gründungs- und Kettenwerksarbeiten), als Instandsetzungsmaßnahme der bestehenden Oberleitungsanlage, an den Bahnanlagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten durchzuführen. Die reibungslose Abwicklung des Schienenverkehrs als wichtiger öffentlicher Belang wäre unmittelbar gefährdet, wenn die Arbeiten nur außerhalb der geschützten Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchgeführt werden könnten.
Die Präsentation finden Sie unter der Rubrik Bauleitplanung!

Am meisten gesuchte Begriffe

Info & Kontakt

Verwaltungs-Gemeinschaft Bergen

Hochfellnstraße 14
83346 Bergen

Montag–Freitag 8.00–12.00 Uhr
Donnerstag 15.00–18.00 Uhr

Telefon +49 (0)8662 4885-0
Fax +49 (0)8662 4885-99
email: infobergen-chiemgaude

Öffnungszeiten Rathaus

Montag-Freitag 8.00-12.00 Uhr
Donnerstag 15.00-18.00 Uhr

Samstags, sonn- und feiertags geschlossen

Weitere Öffnungszeiten

Postagentur

Montag bis Freitag

9:00 - 12:30 Uhr

Samstag

9:00 - 11:00 Uhr

Telefon: + 49 (0)8662 8321

Wertstoffhof

Beachten Sie auch den Aushang
am Wertstoffhof!!!

Mittwoch 13.00–17.00 Uhr
Freitag 13.00–17.00 Uhr
Samstag 9.00–12.00 Uhr

Telefon +49 (151) 147796 64

Gemeindebücherei

Montag 15.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 16.00 - 18.30 Uhr

Telefon: +49 (0)8662 5151

Unser Wetter