Hochfellnstraße 14
83346 Bergen
Montag–Freitag 8.00–12.00 Uhr
Donnerstag 15.00–18.00 Uhr
Telefon +49 (0)8662 4885-0
Fax +49 (0)8662 4885-99
email: infobergen-chiemgaude
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln; dies bedeutet, dass zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf. Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z.B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z.B. über öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen. Daneben können z. B. auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden.
Man unterscheidet zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan.
Hochfellnstraße 14
83346 Bergen
Montag–Freitag 8.00–12.00 Uhr
Donnerstag 15.00–18.00 Uhr
Telefon +49 (0)8662 4885-0
Fax +49 (0)8662 4885-99
email: infobergen-chiemgaude
Montag-Freitag 8.00-12.00 Uhr
Donnerstag 15.00-18.00 Uhr
Samstags, sonn- und feiertags geschlossen
Montag bis Freitag
9:00 - 12:30 Uhr
Samstag
9:00 - 11:00 Uhr
Telefon: + 49 (0)8662 8321
Beachten Sie auch den Aushang
am Wertstoffhof!!!
Mittwoch 13.00–17.00 Uhr
Freitag 13.00–17.00 Uhr
Samstag 9.00–12.00 Uhr
Telefon +49 (151) 147796 64
Montag 15.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 16.00 - 18.30 Uhr
Telefon: +49 (0)8662 5151