Leitung der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Bürgerberatung
Grundsätzliche Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft (soweit nicht ein anderes Amt bzw. Sachgebiet zuständig ist)
Bearbeitung besonders schwieriger Rechtsfragen aus dem gesamten Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgemeinschaft, allgemeines Rechtswesen (Führung von Rechtsstreitigkeiten, Strafanzeigen und –anträgen)
Allgemeine Beziehungen zu anderen Körperschaften und Verbänden, Gemeindeverfassungsrecht (Gebiet, Benennung, Hoheitszeichen, Bürgerversammlungen usw.) der Mitgliedsgemeinden und rechtliche Grundlagen der Verwaltungsgemeinschaft
Federführung bei der Schaffung des Ortsrechtes (unter Mitwirkung der zuständigen Sachgebiete)
Sammlung des Ortsrechts
Sitzungsdienst für die Beschlussorgane der Verwaltungsgemeinschaft, der Mitgliedsgemeinden einschließlich Vorbereitungs- und Vollzugsarbeiten (soweit nicht Amt 2), Protokollführung
Ehrungen, Ordensangelegenheiten, Repräsentation
Organisation der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (Erstellung und laufende Ergänzung der Organisationsgrundlagen, Verteilung der Diensträume, Maßnahmen zur Arbeitsvereinfachung
Feststellung des Personalbedarfs, Stellenbewertungen
Mitwirkung bei der Personalführung und beim Personaleinsatz
Überwachung des allgemeinen Dienstbetriebes
Bedarfsfeststellung für Büroinventar, Büromaschinen, sonstige Organisations- bzw. Arbeitsmittel, Feststellung der Wirtschaftlichkeit
Allgemeine Regelung der Reinigung von Verwaltungs- und anderen Gebäuden
Zentrales Beschaffungswesen, Bestellung von Einrichtungsgegenständen
Personalangelegenheiten für alle Bedienstetengruppen (Ausschreibung, Einstellung, Ernennung, Versetzung in den Ruhestand, Beförderung bzw. Höhergruppierung, Genehmigung von Nebentätig- keiten usw.), Aus- und Fortbildung des Personals, Wohnungsfürsorge, Urlaub, Krankmeldungen, betriebseigene Unfälle, Ehrung von Bediensteten, Dienststrafsachen, Zusammenarbeit mit der Personalvertretung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Donnerstag, 02.02.2023 ist das Rathaus aufgrund einer Personalversammlung von 8 – 9 Uhr geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Die bis Anfang Februar 2023 in den Gemeinden angebotenen Termine für Einzelgespräche zielen darauf ab, die jeweiligen Anliegen gemeinsam mit den Landwirten oder sonstigen Akteuren zu besprechen und Hintergründe auch erklären zu können. Daher haben wir uns für dieses Format entschieden und bitten darum, diese Termine auch zu nutzen. Notfalls können letzte konkrete Anmerkungen und Wünsche zum Managementplanentwurf bis maximal eine Woche nach dem letzten Gemeindetermin - d.h. bis zum 9.2.2023 - bei...