Staatliche Fördergelder für Mietwohnungen in Bergen

Kommunales Wohnraumförderprogramm

Die Gemeinde Bergen im Landkreis Traunstein plant an der Hochfellnstr. 14 im sogenannten Schlackenhaus auf dem Gelände der „Maxhütte“ 19 Mietwohnungen zu errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 4.073.800 Euro bewilligt. Davon werden 1.573.800 Euro als Zuschüsse ausbezahlt und 2,5 Millionen Euro als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 5.246.000 Euro.

Mit dem Projekt – im denkmalgeschützten Schlackenhaus – sollen Wohnungen für Senioren, Familien und einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Die Wohnungen sind weitgehend barrierefrei gestaltet und erreichbar. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Im Jahr 2020 standen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 202 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.

Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.

Erreichbarkeit der Pressestelle: pressereg-ob.bayernde, ( 089 2176 2999

Verantwortlich: Wolfgang Rupp, Pressesprecher

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Wichtige Nachrichten

Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
die DB Netz AG beabsichtigt unvermeidbare Arbeiten zur Oberleitungserneuerung (u.a. Gründungs- und Kettenwerksarbeiten), als Instandsetzungsmaßnahme der bestehenden Oberleitungsanlage, an den Bahnanlagen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten durchzuführen. Die reibungslose Abwicklung des Schienenverkehrs als wichtiger öffentlicher Belang wäre unmittelbar gefährdet, wenn die Arbeiten nur außerhalb der geschützten Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr durchgeführt werden könnten.
Die Präsentation finden Sie unter der Rubrik Bauleitplanung!

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